Behandlungspflege | REKA Ambulante Pflege
Behandlungspflege umfasst alle medizinischen Pflegeleistungen, die auf ärztliche Verordnung hin durchgeführt werden. Unsere examinierten Pflegefachkräfte sorgen dafür, dass Ihre medizinische Versorgung zuverlässig und fachgerecht in Ihrem Zuhause stattfindet.
Behandlungspflege – Häusliche Krankenpflege
Behandlungspflege umfasst alle medizinischen Pflegeleistungen, die auf ärztliche Verordnung hin durchgeführt werden. Unsere examinierten Pflegefachkräfte sorgen dafür, dass Ihre medizinische Versorgung zuverlässig und fachgerecht in Ihrem Zuhause stattfindet.
Was ist Behandlungspflege?
Behandlungspflege (auch häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V) umfasst medizinische Maßnahmen, die Ihr Arzt verordnet. Sie wird unabhängig vom Pflegegrad von der Krankenkasse bezahlt. Die Kosten übernimmt Ihre Krankenkasse – Sie benötigen lediglich eine ärztliche Verordnung.
Unsere Leistungen in der Behandlungspflege
- Medikamentengabe: Richten und Verabreichen von Medikamenten, Überwachung der Medikamenteneinnahme
- Blutzuckermessungen: Regelmäßige Kontrolle bei Diabetes, Dokumentation und Weitergabe an den behandelnden Arzt
- Injektionen: Subkutane Injektionen (z. B. Insulin, Thromboseprophylaxe), intramuskuläre Injektionen
- Wundversorgung: Professionelle Versorgung chronischer und akuter Wunden, Dekubitusbehandlung, Wunddokumentation
- Kompressionstherapie: An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen, Wickeln von Kompressionsverbänden
- Katheterversorgung: Pflege von Blasenkathetern, Wechsel von Urinbeuteln
- Stomaversorgung: Pflege und Wechsel von Stomabeuteln
- Absaugen der Atemwege: Bei Klienten mit Tracheostoma oder eingeschränkter Atemfunktion
Voraussetzungen und Ablauf
Für die Behandlungspflege benötigen Sie eine ärztliche Verordnung (Formular 12). Ihr Hausarzt stellt diese aus, und wir kümmern uns um die Genehmigung durch Ihre Krankenkasse. Die Erstverordnung gilt in der Regel für 14 Tage, Folgeverordnungen bis zu 3 Monate.
Qualifikation unserer Pflegekräfte
Alle Behandlungspflegeleistungen werden ausschließlich von examinierten Pflegefachkräften durchgeführt. Unser Team bildet sich regelmäßig fort – in Wundmanagement, Diabetologie und weiteren Fachgebieten.
Ihre Fragen zu Behandlungspflege
Brauche ich eine Verordnung für Behandlungspflege?
Ja, Behandlungspflege wird auf ärztliche Verordnung hin erbracht. Ihr Hausarzt stellt die Verordnung aus (Formular 12), und wir kümmern uns um die Genehmigung durch Ihre Krankenkasse. In dringenden Fällen beginnen wir sofort und holen die Verordnung nach.
Was gehört zur Behandlungspflege?
Zur Behandlungspflege gehören alle medizinischen Maßnahmen, die ein Arzt verordnet: Medikamentengabe, Wundversorgung, Injektionen (z. B. Insulin), Blutzuckermessungen, Kompressionstherapie, Katheter- und Stomapflege sowie Absaugen der Atemwege.
Wer zahlt die Behandlungspflege?
Die Kosten übernimmt Ihre Krankenkasse – unabhängig davon, ob Sie einen Pflegegrad haben oder nicht. Sie zahlen lediglich die gesetzliche Zuzahlung (10 % der Kosten, maximal 28 Tage pro Kalenderjahr). Wir rechnen direkt mit Ihrer Kasse ab.
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