Verhinderungspflege 2026 | REKA Diekholzen
Wenn Ihre private Pflegeperson ausfällt – wegen Urlaub, Krankheit oder Erholung – springt REKA ein. Seit dem 01.07.2025 steht Ihnen ein gemeinsamer Jahresbetrag von 3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zur Verfügung.
Verhinderungspflege
Wenn Ihre private Pflegeperson ausfällt – wegen Urlaub, Krankheit oder Erholung – springt REKA ein. Seit dem 01.07.2025 steht Ihnen ein gemeinsamer Jahresbetrag von 3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zur Verfügung.
Was ist Verhinderungspflege?
Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) sichert die Pflege, wenn die private Pflegeperson vorübergehend verhindert ist. Das kann durch Urlaub, Krankheit, Termine oder einfach den Bedarf nach Erholung sein. REKA übernimmt in dieser Zeit die komplette Versorgung.
Gemeinsamer Jahresbetrag 2026: 3.539 €
Seit dem 01.07.2025 werden Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege in einem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 € zusammengefasst (BEEP-Gesetz). Das gibt Ihnen maximale Flexibilität: Sie entscheiden, wie viel Sie für Verhinderungspflege und wie viel für Kurzzeitpflege einsetzen.
Voraussetzungen
- Pflegegrad 2 bis 5 muss vorliegen
- Vorpflegezeit: Die Pflegeperson muss den Pflegebedürftigen mindestens 6 Monate in häuslicher Umgebung gepflegt haben
- Antragsfrist: Bis Ende des Folgejahres (BEEP-Gesetz)
Stundenweise oder tageweise
Sie können die Verhinderungspflege stundenweise (unter 8 Stunden pro Tag) oder tageweise nutzen. Bei stundenweiser Verhinderungspflege wird das Pflegegeld nicht gekürzt – ein wichtiger Vorteil.
Was REKA in der Verhinderungspflege leistet
- Körperbezogene Pflegemaßnahmen (Grundpflege)
- Pflegerische Betreuung und Aktivierung
- Hilfe bei der Haushaltsführung
Abrechnung
REKA ist als zugelassener Pflegedienst berechtigt, die Verhinderungspflege direkt mit Ihrer Pflegekasse abzurechnen. Wir beraten Sie, wie Sie den gemeinsamen Jahresbetrag optimal aufteilen, und kümmern uns um die gesamte Dokumentation.
Ihre Fragen zu Verhinderungspflege
Wie hoch ist die Verhinderungspflege 2026?
Seit dem 01.07.2025 steht Ihnen ein gemeinsamer Jahresbetrag von 3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zur Verfügung. Sie können den Betrag flexibel auf beide Leistungsarten aufteilen.
Kann man Verhinderungspflege stundenweise nutzen?
Ja. Bei stundenweiser Verhinderungspflege (unter 8 Stunden pro Tag) wird das Pflegegeld nicht gekürzt. Das ist ideal, wenn die Pflegeperson nur für einige Stunden verhindert ist – zum Beispiel für Arztbesuche oder Erledigungen.
Was passiert mit dem Pflegegeld bei Verhinderungspflege?
Bei tageweiser Verhinderungspflege wird das Pflegegeld ab dem ersten Tag um 50 % gekürzt. Bei stundenweiser Verhinderungspflege (unter 8 Stunden) bleibt das Pflegegeld ungekürzt.
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