REKA Betreuungskraft spielt ein Brettspiel mit einem Senior zu Hause – Betreuungsleistungen in Diekholzen

Betreuungs- und Entlastungsleistungen | REKA

Ab Pflegegrad 1 steht Ihnen ein monatlicher Entlastungsbetrag von 125 € zu. Damit finanzieren Sie Betreuung, Begleitung und Alltagsunterstützung – für mehr Lebensqualität im Alltag und Entlastung für pflegende Angehörige.

Betreuungs- und Entlastungsleistungen

Ab Pflegegrad 1 steht Ihnen ein monatlicher Entlastungsbetrag von 125 € zu. Damit finanzieren Sie Betreuung, Begleitung und Alltagsunterstützung – für mehr Lebensqualität im Alltag und Entlastung für pflegende Angehörige.

Der Entlastungsbetrag: 125 € monatlich

Jeder Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad (1 bis 5) hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag von 125 € monatlich (§ 45b SGB XI). Dieser Betrag ist zweckgebunden und dient der Entlastung pflegender Angehöriger und der Förderung der Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen.

Was wir für Sie tun

  • Beaufsichtigung und Begleitung: Zu Hause oder bei Spaziergängen, Arztbesuchen und Behördengängen
  • Gesellschaft und Aktivierung: Gemeinsames Kochen, Backen, Lesen, Gesellschaftsspiele, Gespräche
  • Mobilisation: Spaziergänge, Gehübungen, Bewegungsübungen
  • Alltagsbegleitung: Einkaufsbegleitung, Hilfe bei der Post, Unterstützung bei der Tagesstruktur
  • Hauswirtschaftliche Unterstützung: Hilfe im Haushalt, Wäschepflege, Reinigungsarbeiten

Für wen ist der Entlastungsbetrag gedacht?

Der Entlastungsbetrag steht allen Pflegegraden ab Pflegegrad 1 zu – auch Personen, die sonst keine Pflegesachleistungen erhalten. Besonders für Menschen mit Pflegegrad 1 ist er oft die einzige regelmäßige Leistung der Pflegekasse.

Nicht genutzte Beträge ansparen

Wenn Sie den Entlastungsbetrag in einem Monat nicht vollständig nutzen, wird der Restbetrag angespart. Nicht verbrauchte Beträge aus dem Vorjahr können bis zum 30. Juni des Folgejahres übertragen werden. Lassen Sie Ihr Geld nicht verfallen – wir helfen Ihnen bei der optimalen Nutzung.

So funktioniert die Abrechnung

REKA ist als zugelassener Pflegedienst berechtigt, den Entlastungsbetrag direkt mit Ihrer Pflegekasse abzurechnen. Sie müssen nicht in Vorleistung gehen. Wir dokumentieren die erbrachten Leistungen und übernehmen die gesamte Abrechnung.

Häufige Fragen

Ihre Fragen zu Betreuung & Entlastung

Wie nutze ich den Entlastungsbetrag von 125 €?

Sie beauftragen REKA mit Betreuungs- oder Entlastungsleistungen (z. B. Begleitung, Gesellschaft, Haushaltshilfe). Wir erbringen die Leistung und rechnen den Entlastungsbetrag direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie müssen nicht in Vorleistung gehen.

Kann ich den Entlastungsbetrag ansparen?

Ja. Nicht verbrauchte Beträge werden angespart und können bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden. So können sich über Monate bis zu 1.500 € und mehr ansammeln, die Sie dann für umfangreichere Leistungen einsetzen können.

Bekomme ich den Entlastungsbetrag auch mit Pflegegrad 1?

Ja, der Entlastungsbetrag von 125 € monatlich steht Ihnen bereits ab Pflegegrad 1 zu. Für viele Menschen mit Pflegegrad 1 ist er die einzige regelmäßige Leistung der Pflegekasse.

Das könnte Sie auch interessieren

Verwandte Leistungen

Alten- & Krankenpflege

Die Grundpflege bildet das Fundament unserer täglichen Arbeit. Unsere examinierten Pflegekräfte unterstützen Sie einfühl…

Mehr erfahren

Verhinderungspflege

Wenn Ihre private Pflegeperson ausfällt – wegen Urlaub, Krankheit oder Erholung – springt REKA ein. Seit dem 01.07.2025 …

Mehr erfahren

Haushaltshilfe

Ein sauberes Zuhause und eine warme Mahlzeit tragen wesentlich zur Lebensqualität bei. Unsere ausgebildeten Hauswirtscha…

Mehr erfahren

Wir sind für Sie da – rund um die Uhr.

Ob Pflegebedarf, Beratung oder Fragen – wir nehmen uns Zeit für Sie.